Haushaltshilfe mit Pflegegrad in Düsseldorf – kostenlos für Sie
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für unsere Haushaltshilfe. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung – Sie müssen sich um nichts sorgen.

Pflegegrad 1 bis 5 – Ihre Ansprüche in Düsseldorf im Überblick
Je nach anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedlich hohe Leistungen der Pflegekasse zu. Alle Beträge sind monatlich und können direkt für unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf eingesetzt werden. Ihr Pflegegeld bleibt dabei in jedem Fall vollständig erhalten.
Geringe Beeinträchtigung
- ✓Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (§45b SGB XI)
- ✓Nutzbar für Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung
Erhebliche Beeinträchtigung
- ✓Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- ✓Sachleistungen: bis zu 796 €/Monat
- ✓Pflegegeld: 332 €/Monat
Schwere Beeinträchtigung
- ✓Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- ✓Sachleistungen: bis zu 1.497 €/Monat
- ✓Pflegegeld: 573 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung
- ✓Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- ✓Sachleistungen: bis zu 1.859 €/Monat
- ✓Pflegegeld: 765 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
- ✓Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- ✓Sachleistungen: bis zu 2.299 €/Monat
- ✓Pflegegeld: 947 €/Monat
* Beträge gemäß aktueller Gesetzgebung (2026). Wir beraten Sie individuell zu Ihren genauen Ansprüchen. Alle Angaben ohne Gewähr.
So funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse in Düsseldorf
Anspruch prüfen
Wir prüfen gemeinsam in einem kostenlosen Gespräch, ob und welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Pepkolaj übernimmt die Abwicklung
Wir kommunizieren direkt mit Ihrer Pflegekasse, stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen und regeln die Abrechnung vollständig für Sie.
Betreuung startet
Innerhalb weniger Tage beginnt Ihre persönliche Haushaltshilfe in Düsseldorf – pünktlich, verlässlich und ohne Mehrkosten für Sie.
💡 Keine versteckten Kosten: Wenn Sie einen Pflegegrad haben und die Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags oder der Sachleistungen in Anspruch nehmen, entstehen für Sie keinerlei Eigenkosten. Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
Mit diesen Pflegekassen arbeiten wir in Düsseldorf zusammen
Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland zusammen. Egal, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind – wir rechnen direkt mit ihr ab.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe mit Pflegegrad in Düsseldorf
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Sachleistung?
Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungsleistungen wie unsere Haushaltshilfe. Sachleistungen (ab Pflegegrad 2) sind höhere Beträge für ambulante Pflegeleistungen, die direkt an den Pflegedienst gezahlt werden.
Bleibt mein Pflegegeld erhalten, wenn ich Haushaltshilfe in Anspruch nehme?
Ja, vollständig. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt – er mindert Ihr Pflegegeld in keiner Weise. Sie können beides gleichzeitig nutzen.
Was passiert, wenn mein Pflegegrad noch nicht beantragt ist?
Wir unterstützen Sie gerne beim Beantragen eines Pflegegrads beim Medizinischen Dienst (MD). Bis zur Anerkennung können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen. Nach Bewilligung kann der Entlastungsbetrag rückwirkend eingesetzt werden.
Kann ich auch ohne Pflegegrad privat zahlen?
Ja. Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf als Privatleistung buchen. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Zudem kann Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst (MD) nach einer Begutachtung zu Hause fest. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – wir helfen Ihnen dabei und bereiten Sie auf das Gutachter-Gespräch vor.
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