Pflegebedürftigkeit & Pflegegrad – Ihr Anspruch in Düsseldorf
Wer gilt als pflegebedürftig? Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wir erklären die Pflegegrade 1 bis 5 und zeigen, wie Sie Ihre Ansprüche in Düsseldorf geltend machen.

Pflegegrade 1 bis 5 – Ansprüche in Düsseldorf im Überblick
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf kostenlos in Anspruch nehmen – finanziert über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 €. Dieser kann vollständig für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf eingesetzt werden.
- ✓ Haushaltshilfe & Hausreinigung
- ✓ Alltagsbegleitung & Gesellschaft
- ✓ Einkaufshilfe & Besorgungen
- ✓ Begleitung zu Arztterminen
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen neben dem Entlastungsbetrag zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen zu. Sie können beide Töpfe kombinieren und erhalten so umfangreiche Unterstützung.
- ✓ Alle Leistungen Pflegegrad 1
- ✓ Ambulante Pflegesachleistungen
- ✓ Kombinierte Inanspruchnahme möglich
- ✓ Pflegegeld: 332 €/Monat
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bei Pflegegrad 3 sind die monatlichen Sachleistungen deutlich höher. Unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf kann als Teil eines umfassenden Betreuungspakets über die Pflegekasse finanziert werden.
- ✓ Alle Leistungen Pflegegrad 2
- ✓ Erweiterte Pflegesachleistungen
- ✓ Verhinderungspflege nutzbar
- ✓ Pflegegeld: 573 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf ein sehr umfangreiches Leistungspaket. Wir koordinieren die Haushaltshilfe als Teil der ambulanten Versorgung und unterstützen Sie täglich in Ihrem Zuhause.
- ✓ Alle Leistungen Pflegegrad 3
- ✓ Umfassende häusliche Unterstützung
- ✓ Koordination aller Leistungen
- ✓ Pflegegeld: 765 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf
Bei Pflegegrad 5 greifen die höchsten Leistungen der Pflegekasse. Pepkolaj Home & Care arbeitet eng mit anderen Pflegediensten zusammen, um eine lückenlose Betreuung in Düsseldorf sicherzustellen.
- ✓ Alle Leistungen Pflegegrad 4
- ✓ Höchste Sachleistungsstufe
- ✓ Enge Koordination mit Pflegediensten
- ✓ Pflegegeld: 947 €/Monat
* Beträge gemäß Gesetzgebung 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir beraten Sie individuell.
Pflegegrad beantragen in Düsseldorf – so geht's
Den Pflegegrad zu beantragen ist einfacher als viele denken. Wir begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess – vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zur Bewilligung der Leistungen.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie formlos oder per Formular bei Ihrer Pflegekasse (meist der Krankenkasse zugeordnet). Wir helfen Ihnen dabei und bereiten Sie auf das Gespräch vor.
Pflegegrad Anspruch Düsseldorf | Pepkolaj Home & Care
Der Medizinische Dienst (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Wir bereiten Sie auf diesen Termin vor und begleiten Sie auf Wunsch.
Bescheid und Leistungsstart
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Ab diesem Moment können Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen – Pepkolaj übernimmt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
💡 Wichtig: Notieren Sie vor dem MD-Termin alle Einschränkungen im Alltag schriftlich – auch wenn sie Ihnen klein erscheinen. Oft wird die Selbstständigkeit im Gespräch überschätzt. Unsere Berater helfen Ihnen, den Alltag realistisch zu beschreiben.
Noch kein Pflegegrad in Düsseldorf? Wir helfen trotzdem
Antragshilfe & Vorbereitung
Wir unterstützen Sie beim Beantragen des Pflegegrads und bereiten Sie und Ihre Angehörigen auf das Gutachter-Gespräch vor. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt beraten lassen →Private Inanspruchnahme
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf privat buchen. Als haushaltsnahe Dienstleistung ist sie gemäß §35a EStG steuerlich absetzbar.
Zur Kostenübernahme →Häufige Fragen zur Pflegebedürftigkeit in Düsseldorf
Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes?
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es kommt auf sechs Lebensbereiche an: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Ab wann gilt jemand als pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn eine Person dauerhaft (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Der Grad der Beeinträchtigung bestimmt den Pflegegrad (1–5). Pflegegrad 1 setzt bereits eine geringe Beeinträchtigung voraus.
Kann ich den Pflegegrad selbst beantragen oder brauche ich Hilfe?
Sie können den Antrag selbst stellen – formlos per Telefon oder Brief an Ihre Pflegekasse. Wir empfehlen jedoch, sich dabei unterstützen zu lassen, damit der Antrag vollständig ist und der MD-Termin gut vorbereitet wird. Wir helfen Ihnen kostenlos dabei.
Wie lange dauert die Begutachtung bis zum Bescheid?
Gesetzlich sind 25 Arbeitstage (etwa fünf Wochen) vorgesehen. Bei Eilfällen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) kann es schneller gehen. Bis zur Anerkennung können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen und danach rückwirkend abrechnen.
Was passiert, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei und helfen, die relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Oft führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer Höherstufung.
Pflegegrad beantragen oder Anspruch prüfen – wir helfen Ihnen kostenlos in Düsseldorf