Kostenübernahme für Haushaltshilfe in Düsseldorf – alle Möglichkeiten erklärt
Pflegekasse, Entlastungsbetrag, Sachleistungen, Steuer – es gibt viele Wege, Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf zu finanzieren. Wir erklären sie verständlich und prüfen Ihren Anspruch kostenlos.

Alle Finanzierungswege für Haushaltshilfe in Düsseldorf
Je nach Ihrer persönlichen Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf zu finanzieren. Viele Klientinnen und Klienten kombinieren mehrere Wege und erhalten so eine umfassende Unterstützung ohne oder mit minimalem Eigenanteil.
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag ist der wichtigste Weg, unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf zu finanzieren. Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) erhält monatlich 131 € von der Pflegekasse – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.
- ✓Gilt für alle Pflegegrade (1–5)
- ✓Minderung des Pflegegelds: keine
- ✓Abrechnung direkt mit Pflegekasse
- ✓Gilt für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufen, Arztbegleitung
- ✓Nicht übertragbar auf Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich zum Entlastungsbetrag ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für professionelle Pflegedienste und unterstützende Haushaltshilfe eingesetzt werden. Der Betrag steigt mit dem Pflegegrad.
- ✓Pflegegrad 2: bis zu 796 €/Monat
- ✓Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €/Monat
- ✓Pflegegrad 4: bis zu 1.859 €/Monat
- ✓Pflegegrad 5: bis zu 2.299 €/Monat
- ✓Kombinierbar mit Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Wenn die Hauptpflegeperson (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder Überlastung –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung. Seit 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann auf Wunsch auch für unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf eingesetzt werden.
- ✓Bis zu 3.539 €/Kalenderjahr (gemeinsam mit Kurzzeitpflege)
- ✓Bis zu 8 Wochen im Jahr
- ✓Für Pflegegrade 2–5
- ✓Keine Anrechnung auf Entlastungsbetrag
- ✓Auf Antrag bei der Pflegekasse
Steuerliche Absetzung nach §35a EStG
Auch wer keine Pflegekassenleistungen in Anspruch nimmt, kann unsere Haushaltshilfe steuerlich geltend machen. Als haushaltsnahe Dienstleistung sind 20 % der Kosten absetzbar – maximal 4.000 € pro Jahr. Das gilt, wenn die Leistung durch ein angemeldetes Unternehmen wie Pepkolaj Home & Care erbracht wird.
- ✓20 % der Aufwendungen absetzbar
- ✓Maximal 4.000 €/Jahr Steuerersparnis
- ✓Nur für Privatrechnungen (nicht für KV-Leistungen)
- ✓Gilt für Haushaltshilfe, Reinigung, Betreuung
- ✓Nachweis durch unsere Rechnung
Privatleistung / Selbstzahler
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Düsseldorf in Anspruch nehmen. Wir bieten transparente, individuelle Pakete – stundenweise oder als Pauschalpaket. Viele Klientinnen und Klienten nutzen diese Option, bis ein Pflegegrad anerkannt ist, und wechseln dann zur Pflegekassenabrechnung.
- ✓Ohne Pflegegrad buchbar
- ✓Stunden- oder Paketpreise möglich
- ✓Keine Mindestlaufzeit
- ✓Kombination mit §35a EStG möglich
- ✓Nahtloser Wechsel zur Pflegekasse möglich
So läuft die Kostenübernahme mit Pepkolaj Home & Care in Düsseldorf
Kostenloses Erstgespräch
Wir prüfen gemeinsam in einem unverbindlichen Gespräch, welcher Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden könnte und welche Finanzierungsform für Sie optimal ist.
Haushaltshilfe finanzieren Düsseldorf | Pepkolaj Home & Care
Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag. Danach kommunizieren wir direkt mit Ihrer Pflegekasse und regeln die gesamte Abrechnung für Sie.
Betreuung startet – Sie zahlen nichts
Sobald alles geregelt ist, startet Ihre persönliche Haushaltshilfe in Düsseldorf. Bei Entlastungsbetrag oder Sachleistungen entstehen für Sie keinerlei Eigenkosten.
💡 Keine versteckten Kosten: Wenn Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen haben, entstehen für Sie keinerlei Eigenkosten. Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kostenübernahme auf einen Blick – Düsseldorf
| Finanzierungsweg | Voraussetzung | Betrag | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag §45b | Pflegegrad 1–5 | 131 €/Monat | Kein Eigenanteil |
| Sachleistungen §36 | Pflegegrad 2–5 | bis zu 2.299 €/Monat | Kein Eigenanteil |
| Verhinderungspflege §39 | Pflegegrad 2–5 | bis zu 3.539 €/Jahr | Kein Eigenanteil |
| Steuer §35a EStG | Kein Pflegegrad nötig | 20% der Kosten | Eigenanteil + Steuerersparnis |
| Selbstzahler | Kein Pflegegrad nötig | individuell | Vollständiger Eigenanteil |
* Beträge gemäß Gesetzgebung 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Individuelle Beratung empfohlen.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme für Haushaltshilfe in Düsseldorf
Kann ich den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und mindert es in keiner Weise. Sie können beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen – das Pflegegeld fließt an Ihre pflegenden Angehörigen, der Entlastungsbetrag wird für unsere Haushaltshilfe verwendet.
Kann ich nicht genutzten Entlastungsbetrag ansparen?
Ja, bis zu einem gewissen Umfang. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zu einem Jahr lang auf das Folgejahr übertragen werden. Damit können Sie größere Leistungspakete finanzieren oder Urlaubsvertretungen organisieren.
Was passiert, wenn mein Pflegegrad noch nicht genehmigt ist?
Bis zur Anerkennung können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen und danach rückwirkend über den Entlastungsbetrag abrechnen – soweit die Rückwirkung genehmigt wird. In vielen Fällen ist das möglich; wir beraten Sie individuell dazu.
Wie lange dauert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Die monatliche Abrechnung übernehmen wir vollständig. In der Regel erstattet die Pflegekasse die Kosten direkt an uns – für Sie entsteht kein bürokratischer Aufwand. Die Erstantragsbearbeitung dauert je nach Pflegekasse etwa 2 bis 4 Wochen.
Kann ich Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja, beide Leistungen können nebeneinander genutzt werden. Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Betreuungsleistungen zweckgebunden; Pflegesachleistungen für ambulante Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen, beide Töpfe optimal einzusetzen.
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